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   BGH, 09.10.1952 - IV ZR 6/52   

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https://dejure.org/1952,3339
BGH, 09.10.1952 - IV ZR 6/52 (https://dejure.org/1952,3339)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1952 - IV ZR 6/52 (https://dejure.org/1952,3339)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1952 - IV ZR 6/52 (https://dejure.org/1952,3339)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50

    Ehescheidung bei Widerspruch

    Auszug aus BGH, 09.10.1952 - IV ZR 6/52
    In seiner Entscheidung vom 22. Januar 1951 (BGHZ 1, 87 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50] [93]) hat denn der erkennende Senat auch ausgeführt, daß die Aufrechterhaltung der Ehe sittlich umso eher geboten sei, je mehr das Verhalten des ehewilligen Gatten mit den sich aus dem Wesen der Ehe ergebenden Verpflichtungen in Einklang stehe.

    Denn allein der Umstand, daß die Ehe trotz des Altersunterschiedes 12 Jahre harmonisch verlaufen ist und andererseits - wie das Berufungsgericht festgestellt hat - die Ehe allein an den ehebrecherischen Beziehungen des Klägers zu einer anderen Frau zerbrochen ist, rechtfertigt die Beachtlichkeit des Widerspruchs; nach den vom erkennenden Senat in BGHZ 1, 87 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50] [92] niedergelegten Grundsätzen ist eine Scheidung in aller Regel sittlich nicht zu rechtfertigen, wenn der klagende Ehegatte die Ehe durch Ehebruch zerstört hat und sich dann des anderen Gatten entledigen will.

  • BGH, 21.03.1951 - IV ZR 76/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1952 - IV ZR 6/52
    Dies hat der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 21. März 1951 (IV ZR 76/50 NJW 51, 439) in einem Fall ausgesprochen, in dem der Ehemann zur Zeit der Heirat 22, die Ehefrau 32 Jahre alt war.
  • BGH, 04.02.1954 - IV ZR 122/53

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. insbesondere die nichtveröffentlichten Entscheidungen vom 9. Oktober 1952 - IV ZR 6/52 und vom 23. April 1953 - IV ZR 209/52 -), kann eine auf äusserem Zwang beruhende Trennung und Leidenszeit dazu angetan sein, eine erst kurze Zeit bestehende eheliche Lebensgemeinschaft so zu vertiefen, dass ihre Aufrechterhaltung dem sittlichen Empfinden jedes billig und gerecht denkenden Menschen entspricht.
  • BGH, 22.02.1954 - IV ZR 212/53

    Rechtsmittel

    Aber Eheleute haben gerade in Notzeiten in besonderem Maße die Pflicht, zueinander zu halten, und tatsächlich hat die durch die Verhältnisse der Kriegs- und Nachkriegszeit erzwungene Trennung häufig zur Bewährung der Ehe und zur Vertiefung der Lebensgemeinschaft geführt, indem die Ehegatten die deren Verwirklichung entgegenstehenden Hindernisse durch Liebe und Wahrung der Treue überwunden haben (vgl. Urteile des Senats vom 9. Okt. 1952 - IV ZR 6/52 und vom 4. Febr. 1954 - IV ZR 121/53).
  • BGH, 04.02.1954 - IV ZR 121/53

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. insbes die nicht veröffentlichten Entscheidungen vom 9.10.1952 - IV ZR 6/52 und vom 23. April 1953 - IV ZR 209/52), kann gerade auch eine Trennung in Kriegszeiten dazu angetan sein, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu vertiefen.
  • BGH, 18.12.1952 - IV ZR 154/52

    Rechtsmittel

    Gerade diese Zeit hat sehr oft zu einer Bewährung und Vertiefung der ehelichen Verbundenheit geführt (vgl. hierzu die nicht veröffentlichte Entscheidung des erkennenden Senats IV ZR 6/52 vom 9.10.52).
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